Die CDU Lollar widerspricht den Vorwürfen von B‘90/Grünen, die diese anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung erhoben hatten. Die Grünen hatten die Kritik der CDU an einer rechtswidrigen
Beförderung in der Stadtverwaltung als „Popanz“ bezeichnet. Zudem habe die CDU gemeinsam
mit der FDP eine Erhöhung der Stadtverordnetensitze von 31 auf 37 „durchgedrückt“.

„Zunächst einmal gebührt den Grünen ein gewisser Respekt, es zu schaffen, in einer einzigen
Pressemitteilung sowohl ein merkwürdiges Rechtsverständnis, als auch geringe Wertschätzung
gegenüber der parlamentarischen Demokratie zu offenbaren.“, so schreibt der CDU-Vorsitzende
Dr. Jens-Christian Kraft. Hinsichtlich des Rechtsverstoßes von Bürgermeister Dr. Bernd Wieczorek
bei der Umgehung des gültigen Stellenplans sei die Rechtslage eindeutig. „Die Kommunalaufsicht
hat die Auffassung der CDU-Fraktion bestätigt. Die erteilte Rüge sollte von allen, die
diesen Beschluss initiiert haben, als schallende Ohrfeige wahrgenommen werden.“ Man erwarte
einen deutlichen Lerneffekt im Umgang mit geltendem Recht und Informationspflichten gegenüber
der Stadtverordnetenversammlung. Die Verteidigungshaltung der Grünen gäbe jedoch nur
bedingt Hoffnung. „Wenn die Grünen es nun als ‚Popanz‘ abtun, dass eine Oppositionsfraktion
ihre Kontrollfunktion wahrnimmt und dabei sogar vollumfänglich Recht bekommt, sollte man das
mal so wirken lassen.“, so Kraft.

Kritikwürdig sei auch die Haltung der Grünen zum Beschluss über die zukünftige Größe der
Stadtverordnetenversammlung. Zunächst einmal hätten die Grünen weder im Ausschuss, noch
in der Stadtverordnetenversammlung eine Wortmeldung zu diesem Thema abgegeben. Das
Kostenargument für eine Verkleinerung des Parlaments sei zudem vorgeschoben, da die Mehrkosten
für 6 ehrenamtliche Mandatsträger deutlich unter dem Betrag liegen würde, den die Stadt
jedes Jahr freiwillig an Demokratie-Initiativen zahle. Die Erhöhung der Sitze von 31 auf 37 ergebe
sich aus dem Überschreiten der 10.000-Einwohnergrenze.

SPD und Grüne hatten für, CDU und FDP gegen eine Verkleinerung gestimmt, die damit verhindert
werden konnte. „Von einem fragwürdigen Demokratieverständnis zeugt es, wenn die
Grünen nun abschätzig vom ‚Durchdrücken‘ dieser Entscheidung sprechen.“, so Dr. Jens-Christian
Kraft weiter. „Aus gutem Grund fordert die Hessische Gemeindeordnung bei Entscheidungen
über eine Reduktion der Stadtverordnetenmandate eine Zweidrittelmehrheit. Sie stärkt damit
die Rolle des Parlaments sowie die Minderheitenrechte der Opposition.“

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