In der Stadt Lollar befinden sich diverse Wohngebäude, die einerseits durch äußerlichen Ver-fall bzw. unterbliebene Instandhaltung auffallen, andererseits aber offenkundig eine sehr hohe Wohnbelegung aufweisen. Diese Zustände und die daraus resultierenden Probleme sind aus Sicht der CDU Lollar untragbar.

Das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG) gibt den Kommunen eine geeignete Rechtsgrundlage, um auf eine Beseitigung solcher Wohnungsmissstände hinzuwirken. Als solche nennt das Gesetz bspw. unzureichende Elektrik, Heizung oder Sanitäranlagen, Raumhöhen von unter 2m, dauernde Raumfeuchte, Schädlingsbefall und Überbelegung der Wohn-räume (z.B. eine Wohnfläche von unter 9m² pro Person). Es sieht Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Eigentümer vor. Einfluss- und Sanktionsmöglichkeiten sind bspw. Aufklärung und Beratung, Anordnungen, Bußgelderlasse oder Unbewohnbarkeitserklärungen.

Die CDU-Fraktion beantragt daher für die kommende Sitzung der Stadtverordnetenver-sammlung, den Magistrat zu beauftragen, unter Anwendung des HWoAufG auf die Beseitigung von Wohnungsmissständen in diesen sog. „Schrottimmobilien“ hinzuwirken. Es muss sichergestellt werden, dass untragbare Wohnverhältnisse beispielsweise hinsichtlich der Wohnflächenbelegung, der Hygiene oder der Gebäudesicherheit aufgelöst werden. Die Einfluss- und Sanktionsmöglichkeiten müssen im Rahmen des Gesetzes entsprechend genutzt werden.
In vielen Kommunen z.B. in Nordrhein-Westfalen haben sich Aufsichtskontrollen von sog. Schrottimmobilien als effektives Mittel im Kampf gegen derartige Probleme erwiesen.

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